11.9.2020 - Fabian Oestreicher

Corona als Gelegenheit

Social Entrepreneurship

für Inklusion in Start-ups und Unternehmen

Corona als Gelegenheit für Inklusion in Start-ups und Unternehmen

Können die gesellschaftlichen Entwicklungen rund um Corona und das Home-Office eine Chance für Menschen mit Behinderungen und Start-ups in diesem Bereich sein? Ein Gastbeitrag.

Ein Gastbeitrag von Fabian Oestreicher, Hilfswerft

Seit mehr als einem halben Jahr hat die Corona-Pandemie den Alltag und die Wirtschaft fest im Griff. Startups ringen um Fremdkapital, weil die eigenen Ersparnisse durch die Einschränkungen der unternehmerischen Aktivitäten zu Neige gehen. Und auch gefestigte Unternehmen geraten durch Auftrags- und Produktionsstopps ins Wanken.
Neben der Wirtschaft werden auch die Menschen vor Herausforderungen gestellt. Einerseits die Angst vor der Arbeitslosigkeit, andererseits die gesundheitliche Gefahr der Ansteckung mit COVID-19. Dabei sehen viele vorrangig die Sorge um die älteren Menschen in unserer Gesellschaft. Doch genauso sollte der Fokus auf eine weitere Gruppe gesetzt werden: Menschen mit einer (Schwer-) Behinderung.

#Risikogruppe – Die Gefährdung behinderter Menschen durch Corona

Insgesamt leben rund 10 Millionen Menschen mit einer Behinderung in Deutschland. Davon sind rund drei Viertel schwerbehindert. Die Ursache liegt bei bis zu 88 Prozent in einer schweren Erkrankung. Aus diesem Grund gehören die meisten Menschen mit Behinderung auch zur Risikogruppe von COVID-19, bei denen eine Erkrankung an dem Virus lebensgefährlich sein kann. Unter dem Hashtag „#Risikogruppe“ machen deshalb Betroffene, wie Sozialaktivist Raul Krauthausen, darauf aufmerksam und animieren die Menschen dazu, sich an die Schutzmaßnahmen zu halten.

Stärkung von Inklusion am Arbeitsmarkt

Doch kann man die gesellschaftlichen Entwicklungen um Corona nicht auch als Chance sehen? Denn damit Inklusion endlich vollständig in unserer Gesellschaft gelebt wird, muss sie weiterhin gestärkt werden. Im Bereich der beruflichen Inklusion gibt es bereits erfolgreiche Initiativen im „Social Entrepreneurship“-Bereich. Das Ziel dieses gemeinwohlorientierten Unternehmertums ist die Lösung von gesellschaftlichen Herausforderungen mithilfe von unternehmerischen, innovativen Ansätzen.

Speziell für den Bereich Inklusion hat sich das sogenannte Inclusive Entrepreneurship entwickelt. Ein Beispielunternehmen ist „Discovering Hands“ aus Mühlheim. Sehbehinderte Frauen können hier zum Beispiel ihren besonders ausgeprägten Tastsinn einsetzen, um Brustkrebs bereits in frühen Stadien zu erkennen. Dieses und andere soziale Unternehmen, wie Auticon oder Sozialhelden, sind bereits gelungene Konzepte für die Inklusion am Arbeitsmarkt. In Bremen gibt es heyju design, die Gemüsewerft oder Soziale Manufakturen, bei denen Inklusion ebenfalls eine Rolle spielt.

Die Digitalisierung ist ein entscheidender Faktor für das Potenzial weiterer inklusiver Geschäftsmodelle. Während der Corona-Pandemie wurde deutlich, dass arbeiten im Homeoffice für viele Beschäftigungsmodelle funktioniert. Für Menschen mit Behinderung ist die Arbeit von zu Hause aus oft sehr vorteilhaft. Sie setzen sich keiner Ansteckungsgefahr im Büro aus, haben benötigte Hilfsmittel sowie barrierefreie Räume zur Verfügung. Außerdem können Anfahrtswege vermieden werden, die ebenfalls mit Herausforderungen verbunden sind. Wer einen Rollstuhl benötigt, kommt so oft nicht einmal zum Bewerbungsgespräch.

Fabian Oestreicher, Hilfswerft
Fabian Oestreicher, Hilfswerft

Starter Camp – Inklusion als Wettbewerbsvorteil

Doch wie kommen neue Ideen zustande, welche diese gesellschaftlichen Entwicklungen aufgreifen? Das fragen wir uns auch als Sozialunternehmen „Hilfswerft“ mit Büro in der Alten Neustadt. Seit sechs Jahren beschäftigen wir uns bundesweit mit der Verbreitung des Social-Entrepreneurship-Ansatzes durch innovative Bildungsformate.

Eine Kooperation mit dem Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB) war Ende des letzten Jahres für uns Anlass, sich dem Thema Inklusion zu nähern. Seitdem organisierten wir drei Blockseminare, die Social Entrepreneurship Camps, mit Fokus auf den Herausforderungen von Menschen mit Behinderung. Dort treffen Praxisakteure auf Studierende, angeleitet durch verschiedene Methoden des Hilfswerft-Teams, werden unternehmerische Lösungsansätze konzipiert. Dieser konstruktive Austausch stellte sich als erfolgreich für die Sensibilisierung der Inklusionsanforderungen heraus.

Trotz möglichen Aufwands bei der Eingliederung am Anfang: Für Start-ups im Bereich der Inklusion sorgt die Einbindung von Menschen mit Behinderung neben einer glaubwürdigeren Kommunikation, zu neuen Perspektiven und einem Zusammenrücken im Team. Durch Förderangebote können zudem finanzielle Vorteile entstehen.
Um neben der universitären auch weitere Zielgruppen zu erreichen, werden wir mit dem neuen Format des „Starter Camps“ im Oktober 2020 in Bremen auch erstmals Gründer*innen und Unternehmensvertreter*innen ansprechen.
Und auch für uns persönlich hat sich unsere Sicht auf Inklusion verändert: Erst kürzlich haben wir einen interner Prozess initiiert, der beschreiben soll, wie eine Person mit Behinderung das Team in Zukunft bereichern könnte.

Starter Camp: Inklusion als Wettbewerbsvorteil

Die Veranstaltung „Starter Camp: Inklusion als Wettbewerbsvorteil“ findet am 9. und 10. Oktober 2020 im Creative Hub (ehemaliges Bundeswehrhochhaus) in Bremen statt. Die Camp-Teilnehmenden bekommen unter anderem Einblicke in Best-Practice-Beispiele, Kontakte zu anderen Unternehmen und Startups sowie Tipps zu Fördermitteln und Nutzen für die eigene HR- und CSR-Arbeit. Zu der Veranstaltung werden maximal 30 Personen zugelassen. Informationen und die Anmeldung für das Camp sind unter www.hilfswerft.de zu finden.

Exkurs: §3 BGG Benachteiligungsverbot

Für die Inklusion gilt ein im Grundgesetz verankertes Benachteiligungsverbot (§ 3 BGG). Bereits im Mai 2008 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Sie beinhaltet auf UN-Ebene die Bekräftigung der Menschenrechte und Regelungen, die auf die Lebenssituation von behinderten Menschen ausgerichtet sind. Des Weiteren veröffentlichte die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Darin wird unter anderem die berufliche Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt thematisiert. Gestärkt werden soll diese durch die Verpflichtung von bestimmten Arbeitgebern, fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu belegen. Von rund 169.000 verpflichteten Arbeitgebern im Jahr 2018 gingen circa 126.000 dem nach, wobei auch hier oft die gesetzliche Quote nicht vollständig erreicht wurde.

An einer Gründung interessiert? Schreiben Sie uns gern eine Mail an info@starthaus-bremen.de oder rufen Sie uns unter +49 (0)421 9600 372 an, wenn Sie Fragen zu Ihrer Gründung(sidee) haben. Wir haben die Antworten.

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