Gründen unter 18?
GründungswissenWas junge Gründende beachten sollten
Wer minderjährig ist und ein eigenes Unternehmen gründen möchte, braucht eine offizielle Erlaubnis. Was es dabei zu beachten gilt und welche Tricks es gibt, erfahrt ihr hier.
Minderjährig – darf ich überhaupt ein Unternehmen gründen?
Ja, darfst du. Jedoch benötigst du hierzu die Erlaubnis deiner Eltern und des zuständigen Familiengerichts. Das liegt daran, dass du als Minderjährige:r noch nicht voll geschäftsfähig bist. Das wirst du erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres und ab diesem Zeitpunkt steht es dir frei, Verträge abzuschließen.
Exkurs: Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig vollwirksam vorzunehmen. Da das Gesetz grundsätzlich alle Menschen als geschäftsfähig ansieht, regelt es in §§ 104 ff. BGB nicht die Geschäftsfähigkeit, sondern den Ausnahmefall der Geschäftsunfähigkeit und der beschränkten Geschäftsfähigkeit.
Daher ist Schritt 1 auf deinem Weg in die Selbstständigkeit das Einholen einer Ermächtigung für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit.
Woher bekommst du diese Ermächtigung?
Zunächst müssen deine Eltern beziehungsweise deine gesetzlichen Vertreter:innen dir die Ermächtigung erteilen. Anschließend benötigst du noch die Genehmigung des Familiengerichts. Damit wird dir eine unternehmerische Tauglichkeit bescheinigt und du darfst uneingeschränkt geschäftsfähig agieren.
Exkurs: §112 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 112 Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf.
(2) Die Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des Familiengerichts zurückgenommen werden.
Was passiert, wenn ich keine Genehmigung erhalte?
Hin und wieder entscheiden sich deine Eltern, gesetzlichen Vertreter:innen oder das Familiengericht dazu, keine Genehmigung zu erteilen. Ohne diese kannst du dennoch einige wenige Tätigkeiten ausüben wie beispielsweise eine Gesellschafterrolle oder Prokura übernehmen. Um Gesellschafter:in werden zu können, benötigst du aber wiederum die Erlaubnis deiner Eltern oder gesetzlichen Vertreter:innen.
Welche weiteren Schritte sind zu machen?
Um die Erlaubnis nachzuweisen, reicht ein formloses Schreiben aus. Anders wiederum ist das bei der ermessensbasierten Genehmigung vom Familiengericht. Hier stellst du einen Antrag. Sofern du noch schulpflichtig bist, benötigst du ebenso ein Schreiben der Schule, die bestätigt, dass deine schulischen Leistungen durch die Unternehmensführung nicht beeinflusst werden und deine Selbstständigkeit nicht mit der Schulpflicht kollidiert.
Beispiel: Solltest du ein Café eröffnen wollen, dann dürfen sich die Geschäfts- und Arbeitszeiten nicht mit deinen Unterrichtsstunden überschneiden.
Nachdem du den Antrag eingereicht hast, wirst du vom Familiengericht vorgeladen und deine Tauglichkeit wird in einem persönlichen Gespräch geprüft. Es ist ratsam sich auf dieses Gespräch vorzubereiten, indem man zum Beispiel einen Businessplan schreibt. Wie das geht, erklären wir dir hier. Indem du diesen schreibst, werden dir deine Kenntnisse und Fähigkeiten bewusst. Ebenso kennst du deine Geschäftsidee, den Markt und die Konkurrenz. Darüber hinaus ist es sinnvoll einen Zeitplan aufzustellen, ähnlich wie einen Stundenplan, um darzustellen wie Schule, Freizeit und Selbstständigkeit zusammenspielen können. All diese Informationen werden in die Beurteilung des Rechtspflegenden beim Familiengericht einfließen.
Melde deine Selbstständigkeit an
Bevor du deine Selbstständigkeit anmeldest musst du prüfen, welche Art für dich in Frage kommt: Gewerbebetrieb oder Freiberuflichkeit? Als Freiberufler:in wirst du dich lediglich beim Finanzamt formlos anmelden müssen. Dort erhältst du dann deine Steuernummer. Beruht deine Geschäftsidee auf einem Gewerbebetrieb, meldest du dein Gewerbe als Einzelunternehmen oder in einer anderen Rechtsform an. Mehr zu Rechtsformen findest du hier.
Krankenversicherung – aber ich bin doch familienversichert?
Prüfe mit deiner Krankenversicherung, ob du weiterhin bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit familienversichert bleibst oder ob du dich sogar anderweitig krankenversichern musst. Eine wesentliche Frage hierfür ist: Übe ich die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich aus?
Versicherungsträger unterstellen schulpflichtigen Minderjährigen, dass sie eine hauptberufliche Selbstständigkeit ausüben, da sie häufig neben der Schule keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Welche Kriterien musst du also erfüllen, um familienversichert zu bleiben? Dafür gibt es zwei Bemessungsgrenzen: dein Einkommen und deine Wochenstunden. Die Grenze für das Einkommen liegt bei 485 Euro pro Monat (2023) und 18 bis 20 Wochenstunden Arbeitszeit. Die Einkommensgrenze wird dabei jährlich angepasst. Vermeide also einen rückwirkenden Ausschluss aus der Familienversicherung, in dem du im Vorfeld dieses Anliegen mit dem Versicherungsträger klärst.
Kindergeld – wird dies weiter gezahlt?
Seit der Änderung des Bundeskindergeldgesetzes im Jahre 2012 hat die Einkommenshöhe des Gewerbetreibenden keinen Einfluss mehr auf die Berechtigung zum Bezug von Kindergeld.
An einer Gründung interessiert? Schreibt uns gern eine Mail an info@starthaus-bremen.de oder ruft uns unter +49 (0)421 9600 372 an, wenn ihr Fragen zu eurer Gründung(sidee) habt. Wir haben die Antworten.
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