22.11.2019 - Vanessa Roth

Ein Unternehmen gründen – aber welche Unternehmensform?

Gründungswissen
Ein Überblick über verschiedene Rechtsformen für Gründende

Spätestens wenn du deine Geschäftsidee umsetzen möchtest, solltest du dich mit verschiedenen Unternehmensformen auseinandersetzen. Wir haben dir die verschiedenen Möglichkeiten mit ihren wesentlichen Kriterien zusammengefasst.

Du hast eine super Geschäftsidee, dein Businessplan ist geschrieben und du möchtest endlich loslegen? Dabei fehlt ein wichtiges Detail: die richtige Unternehmensform für deine Gründung! Wir zeigen dir vier wichtigsten und was du dabei beachten musst.

Unternehmensformen (auch: Rechtsformen) unterliegen dem sogenannten Typenzwang. Dieser regelt alle gesetzlich zulässigen Unternehmensarten. Mit der Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl fällt es nicht nur leichter, die richtige für sich zu finden, sondern auch sie zu vergleichen.

Dabei können Unternehmensformen in drei Arten unterschieden werden:

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Kapitalgesellschaften

Wir stellen euch die für Gründerinnen und Gründer relevantesten genauer vor.

Das Einzelunternehmen

Im Überblick:

  • Anzahl der Gründerinnen und Gründer: 1
  • Stammkapital: nicht benötigt
  • Haftung: nicht beschränkt
  • Gründungsprozess: einfach, kostengünstig, formlos
  • Steuern: gegebenenfalls Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer

Das Einzelunternehmen wird von einer einzelnen Person gegründet. Die Unternehmensform wird in der Regel von Einzelkaufleuten, Freiberuflerinnen und Freiberuflern oder Gewerbetreibenden genutzt. Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer haften mit ihrem gesamten Vermögen, also auch mit ihrem privaten Vermögen.  Im Vergleich zu anderen Unternehmensformen ist die Gründung eines Einzelunternehmens kostengünstig, schnell und formlos. Welche Schritte dabei gemacht werden, ist abhängig von der Berufsgruppe. Als Einzelunternehmer und Einzelunternehmerin benötigst du eine Steuernummer, gegebenenfalls einen Gewerbeschein oder Kammernachweise, um beispielsweise die Zulassung in kammerpflichtigen Berufen zu erhalten. Eine Liste kammerpflichtiger Berufe findest du hier.

GbR

Die GbR im Überblick:

  • Anzahl der Gründerinnen und Gründer / Gesellschafterinnen und Gesellschafter: mindestens 2
  • Stammkapital: nicht benötigt
  • Haftung: nicht beschränkt
  • Gründungsprozess: einfach, kostengünstig, formlos, Gesellschaftsvertrag ohne notarielle Beglaubigung
  • Steuern: gegebenenfalls Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer

GbR – das steht für Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie gilt als einfachste Form der Personengesellschaft, denn sie entsteht, wenn mindestens zwei Gesellschafterinnen und Gesellschafter zusammenkommen und einen gemeinsamen Zweck in ihrer Unternehmung verfolgen.
Bei einer GbR steht der wirtschaftliche Nutzen nicht zwingend im Vordergrund. Wichtig ist, dass im Gesellschaftsvertrag der gemeinsame Zweck festgehalten wird. Unter Zweck kann man zum Beispiel den wirtschaftlichen aber auch organisatorischen Zusammenschluss von Personen zur gemeinsamen Ausübung ihrer freiberuflichen Tätigkeit verstehen (zum Beispiel Gemeinschaftspraxen).
Um eine GbR zu gründen, wird ein Gesellschaftsvertrag geschlossen. Dieser muss nicht zwingend notariell beglaubigt sein und strenggenommen auch nicht schriftlich festgehalten werden. Jedoch empfiehlt sich die Schriftform immer. Im Vergleich zu der GmbH hat die GbR den großen Vorteil, dass kein Mindest-Stammkapital vorgesehen wird. Eine Einschränkung gibt es aber: Wenn das Unternehmen, welches du gründen möchtest, eine kaufmännische Tätigkeit ausübt, dann kommt nicht die GbR, sondern eine OHG, also die offene Handelsgesellschaft in Frage.

GmbH

Die GmbH im Überblick:

  • Anzahl der Gründerinnen und Gründer / Gesellschafterinnen und Gesellschafter: mindestens 1
  • Stammkapital: 25.000 Euro
  • Haftung: beschränkt
  • Gründungsprozess: aufwändig, zeit- und kostenintensiv, Gesellschaftsvertrag mit notarieller Beglaubigung
  • Steuern: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer

GmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist in Deutschland die beliebteste Unternehmensform. Bei einer GmbH ist das eigene Risiko im Falle einer Insolvenz vergleichsweise gering. Weitere Vorteile sind die hohe Rechtssicherheit, die Anerkennung bei Banken und Kunden sowie steuerliche Vorteile. Die Gründung einer GmbH ist allerdings aufwendig, kosten- und zeitintensiv. Denn zur Gründung müssen die Gründungsinteressierten gemeinsam ein Stammkapital von 25.000 Euro nachweisen können. Und das schon bevor der Geschäftsbetrieb startet.

Ein großer Vorteil, den viele Gründungsinteressierte in der Gründung einer GmbH sehen, ist die beschränkte Haftung, die durch die finanzielle Vorleistung sichergestellt wird. So bleibt das private Vermögen im Falle einer Insolvenz unberührt. Eine GmbH muss nicht zwangsläufig aus mehreren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern bestehen. Als Sonderform wird auch die sogenannten Ich-GmbH oder Ein-Personen-GmbH gestattet.

Wie du deine GmbH in zehn Schritten gründest, wird dir hier erklärt.

UG (haftungsbeschränkt)

Die UG (haftungsbeschränkt) im Überblick:

  • Anzahl der Gründerinnen und Gründer / Gesellschafterinnen und Gesellschafter: mindestens 1
  • Stammkapital: mindestens 1 Euro
  • Haftung: beschränkt
  • Gründungsprozess: aufwändig, zeit- und kostenintensiv, Gesellschaftsvertrag mit notarieller Beglaubigung
  • Steuern: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, KörperschaftssteuerDie Unternehmensgesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH und vor allem bei jungen Gründerinnen und Gründern beliebt. Sie bringt nämlich alle Vorzüge einer GmbH mit, verzichtet aber auf das hohe Stammkapital – zumindest vorerst. Denn eine UG ist angehalten 25 Prozent ihres Jahresüberschusses abzüglich des Verlustvortrages aus dem Vorjahr als Gewinnrücklage einzubehalten.

Somit kann die Gründung einer haftungsbeschränkten UG schon ab einem Euro Stammkapital erfolgen. Der Gründungsprozess an sich ähnelt dem der GmbH: Er ist ebenfalls recht umfangreich und bringt diverse bürokratische Hürden mit sich. Hast du diese jedoch erst einmal gemeistert, kannst du ein Unternehmen mit Haftungsbeschränkung starten.

Diese Aufzählung ist nicht vollständig und soll dir einen ersten Überblick geben, daher besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

An einer Gründung interessiert? Schreib uns gern eine Mail an info@starthaus-bremen.de oder rufe uns unter +49 (0)421 9600 372 an, wenn du Fragen zu deiner Gründung(-sidee) hast oder Unterstützung beim Wachstum wünschst. Wir haben die Antworten!

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