16.10.2020 -

Scheinselbstständigkeit

Gründungswissen

Erkennen und vermeiden

Hände auf Computertastatur

Es gibt Branchen, in denen Einzelunternehmende sich die Frage der Scheinselbstständigkeit stellen müssen. Was sich hinter diesem Begriff verbirgt, welche Risiken damit verbunden sind und wie du den Status „scheinselbstständig“ vermeiden kannst – erfährst du hier.

Der Scheinselbstständigkeit vorzubeugen und den Status „Selbstständig“ zu wahren, ist oftmals nicht einfach, gerade für freie Mitarbeitende. Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff der Scheinselbstständigkeit? Wir geben dir einen Überblick zu Definition, Kriterien und Folgen.

Was bedeutet Scheinselbstständigkeit?
Der Begriff Scheinselbstständigkeit deutet schon an: Jemand ist nur zum Schein selbstständig.
Die Scheinselbstständigkeit liegt also dann vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbstständige Unternehmerperson auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten zählt und dafür von Auftraggebenden/Arbeitgebenden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern gezahlt werden müssten.

Welche Kriterien gibt es für die Scheinselbstständigkeit?
Im Vordergrund der Betrachtung steht als Kriterium der Grad der unternehmerischen Tätigkeit und Entscheidungsfreiheit in Abgrenzung zur persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit. Die Beurteilung richtet sich nach folgenden Gesichtspunkten, die in einer Gesamtschau betrachtet werden müssen, da gerade bei den „höheren Angestellten“ der Grad der Entscheidungsfreiheit und Selbständigkeit ebenfalls größer ist als bei „einfachen“ Angestellten:

Wird das unternehmerische Risiko getragen? Wird Eigenwerbung betrieben? Weitere Merkmale, die auf das unternehmerische Handeln hinweisen, sind beispielswiese die Erbringung von Leistungen im eigenen Namen, Erstellung von eigenen Rechnungen sowie eigenständige Entscheidungen über Einkaufs- und Verkaufspreise, Warenbezug, personelle Fragen, das Vorhandensein einer Betriebsstätte, freie Gestaltung der Arbeitszeit und Tätigkeit und die eigene Kundenakquise.

Wer…
– nach Weisung des Auftraggebenden Arbeiten verrichtet
– nach Zeit,
– nach Ort und
– Umfang der Arbeit

wie ein fest angestellter Mitarbeitender seine Aufgaben erfüllt, der ist nicht als selbstständig einzustufen. Zudem können die Verwendung der Mailadresse und Telefonnummer des Auftraggebenden, feste Vertretungsregeln und das Einbinden in das interne Berichtswesen ein Indiz für eine Scheinselbstständigkeit sein.

Wie lässt sich die Scheinselbstständigkeit vermeiden?
Eines der wichtigsten Kriterien bei der Bewertung der Scheinselbstständigkeit ist die unternehmerische Entscheidungsfreiheit.

  1. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
    Als Selbstständige oder Selbstständiger bist du verpflichtet, dir das nötige Wissen anzueignen.
    Das Starthaus Bremen kann dir bei deinen Fragen rund um deine Geschäftsidee eine Unterstützung sein. Die Starthelferinnen und Starthelfer prüfen deinen Businessplan und geben dir einen Hinweis, falls Dein Geschäftsmodell auf den Status der Scheinselbstständigkeit hindeutet. Aber auch andere Beratungsstellen wie beispielsweise die deutsche Rentenversicherung, die Handelskammer Bremen oder die Handwerkskammer Bremen können dir Tipps diesbezüglich geben.
  2. Dienstvertrag sorgfältig prüfen
    Prüfe die Vertragsgrundlage mit deinem Auftraggebenden. Um hier keine Fehler zu machen, ist es wichtig, dass keinerlei Weisungspflichten für den Auftragnehmenden enthalten sind. Weitere Merkmale, die der Vertrag beinhalten sollte:
    • Der/die Auftragnehmende ist für die Abführung gesetzlicher Abgaben (Steuern, Sozialversicherung) verantwortlich.
    • Das genaue Honorar für genaue Tätigkeiten muss definiert sein.
    • Der/die Auftragnehmende darf Aufträge ablehnen und die anderer Kundinnen und Kunden annehmen.
    • Der/die Auftragnehmende darf Hilfskräfte (eigene Mitarbeitende) einsetzen.
    • Der/die Auftragnehmende bringt nicht mehr als die Hälfte seiner/ihrer Arbeitskapazität auf.
    • Die Höhe der Nutzungsgebühr für Arbeitsmittel muss festgelegt sein.
  3. Hardware, Software, Räumlichkeiten trennen
    Trenne deine Arbeitsmaterialien sowie Räumlichkeiten. Es spricht nichts gegen Termine mit Kundinnen und Kunden in regelmäßigen Abständen. Dennoch sollte dein Arbeitsplatz nicht beim Auftraggebenden sein. Nutze außerdem Software-Programme für die Auftragsvergabe, die Zeit- und Aufwandserfassung oder die Rechnungstellung. Dies trägt zur unternehmerischen Entscheidungsfreiheit bei.
  4. Klare Kommunikation zwischen Auftraggebenden und Auftragnehmenden
    Um Missverständnisse bei Grenzfällen zu vermeiden, kannst du Auftraggebende auf das Thema Scheinselbstständigkeit hinweisen. Denn beide Seiten tragen gleichermaßen die Verantwortung. Klare Aussagen über Auftragsplanung, Urlaubsplanung, Zeiteinteilung oder gar das eigene Corporate Design und die eigene Arbeitskleidung können dich abgrenzen und somit schützen.

Was passiert, wenn eine Scheinselbstständigkeit vorliegt?
Sollte eine Einordnung der Scheinselbstständigkeit stattfinden und damit einhergehend eine Einordnung als Arbeitnehmer*in hat das zur Konsequenz, dass die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ebenso wie die Lohn- und Kirchensteuer von Auftraggebenden/Arbeitgebenden rückwirkend nachzuzahlen sind.

Der/die Scheinselbständige wiederum muss (auch als Nichtunternehmer*in) die Umsatzsteuer zahlen und evtl. geltend gemachte Vorsteuerabzüge an das Finanzamt zurückzahlen. Gleiches gilt für die von Auftraggebenden/Arbeitgebenden geltend gemachten Vorsteuerabzüge. Sofern Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern nicht gezahlt worden sind, kommt unter Umständen sogar eine Strafbarkeit nach Paragraph 266a StGB wegen Veruntreuung beziehungsweise nach Paragraph370 AO wegen Steuerhinterziehung in Betracht.

Fazit
Ob eine selbstständige Person den Status scheinselbstständig hat, ist oftmals nur schwer zu erkennen und nachzuvollziehen. Die aufgeführten Aspekte und Kriterien helfen dir, eine Idee von Scheinselbstständigkeit und den damit verbundenen Risiken zu bekommen.

Hinweis: Diese Informationen sollen nur erste Hinweise geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

An einer Gründung interessiert? Schreib uns einfach eine Mail an info@starthaus-bremen.de oder ruf uns unter +49 (0) 421 9600 372 an, wenn Du Fragen zu Deiner Gründung(sidee) hast. Wir haben die Antworten.

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